Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz der Interessengemeinschaft von Golfplatz-Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern.

Aktuelles

Am 25. März 2022 fand unsere Frühjahrstagung beim Golfclub Bad Wörishofen statt.
 
Die diesjährigen Themen der Veranstaltung waren:
 
1. Der gemeine Wert/Verkehswert von Golfplatz-Grundbesitz im Zusammenhang mit der Erbschafts-/Schenkungssteuer
 
Wird ein als Golfplatz genutztes Grundstück im Todesfall vererbt oder zu Lebzeiten per Schenkung an Nachfolger übertragen, so erhalten die Erben bzw. die Empfänger der Schenkung vom Finanzamt einen „Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer“.
 
In der Vergangenheit kam es bei solchen Feststellungen des Grundbesitzwerts oftmals zu „Überbewertungen“. Das heißt, das Finanzamt setzte den Grundbesitzwert zu hoch an. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit gegen solche Bescheide Einspruch einzulegen. Mit dem Einspruch ist der „Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts“ zu erbringen. Dr. Falk Billion zeigt aus seiner Sachverständigen-Praxis auf, wie dies mit der Festsetzung des „richtigen“ Grundbesitzwertes gelingen kann und damit und eine entsprechend niedrigere Steuerlast erreicht werden kann.
 
2. Die neue Grundsteuerreform im Zusammenhang mit Golfplatzgrundstücken
 
Ab 2025 wird die Grundsteuer durch die Kommunen nach neuen Regeln erhoben. Zur Feststellung der neuen Grundwerte erhalten alle Grundbesitzer in der Zeit vom 01.07.22 bis zum 31.10.22 von ihrem Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Neuermittlung des Immobilienwertes. Die Bundesländer haben zwar die Möglichkeit vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen (sog. Öffnungsklausel), gleichwohl ist mit einem Vortrag einer Steuerkanzlei geplant die grundsätzlichen Auswirkungen und Besonderheiten der Reform für Golfplatzgrundstücke, bspw. Bedeutung von Ausgleichsflächen, zu beleuchten.

Ziele und Aufgaben

Die Interessenvereinigung GolfGrund ist ein partnerschaftlicher Zusammenschluss von Eigentümerinnen und -eigentümern von Golfplatzgrundstücken in Deutschland – kostenlos und unverbindlich. Als Interessengemeinschaft verfolgen wir keine wirtschaftlichen Ziele.
Wir bieten ein Forum für Kommunikation und Erfahrungsaustausch u.a. mit den nachfolgenden Schwerpunkten:

Austausch von wirtschaftlichen und rechtlichen Informationen bezüglich der Planung und des Neubaus eines Golfplatzes, der Neu- und Weiterverpachtung von Golfplatz-Grundstücken sowie des Betriebs von Golfplätzen, inkl. steuerrechtlichen Aspekten.

Kontaktvermittlung zu Steuerberatern, Fachanwälten für Vertragsrecht, Sachverständigen, Architekten und relevanten Verbänden.

Vermittlung aktueller Tendenzen und Eckwerte der Golfbranche (bspw. zum Grundstücksmarkt, von Pachtvergleichswerte, von Pachtkonditionen, der Leistungsfähigkeit des Pächters, etc.).

 Unterstützung bei der Interessenvertretung gegenüber Golfclubs und Golfplatzbetreibern.

Erstellen eines praxisbezogenen Musterpachtvertrages oder Dienstleistungsvertrag in Zusammenarbeit mit Juristen und Steuerberatern.

Pflege und Erweiterung der Kontakte zwischen Eigentümern von Golfplatzgrundstücken.

Förderung des Golfsports.

Tagungen und Berichte

Die Herbsttagungen 2020 und 2021 mussten pandemiebedingt abgesagt werden.

Zuvor trafen wir uns zur Herbsttagung 2019 auf Schloß Weitenburg (Starzach) bei unserem Mitglied Max-Richard Freiherr von Raßler statt.

 

Nach der Eröffnung der Veranstaltung um 10:00h fanden Vorträge zu den Themen statt:

– Neue und klassische Risiken des Betriebs einer Golfanlage

– Vorstellung des Golfplatzes und aktuelle Situation des Golfclubs Schloss Weitenburg

– Millionenschaden nach Brand auf Golfgelände: Erfahrungen eines Golfgrund-Eigentümers bei der Auseinandersetzung mit einem Versicherer und besondere       

   Herausforderungen für Verpächter mit Blick auf Obliegenheiten

– Pachtrecht, Baurecht und Brandschutz im Lichte neuer Gefährdungen

Personen

Die erste Idee der Gründung einer Interessengemeinschaft für Golfplatz – Grundstückseigentümern entstammt einer Initiative von Richard Rinderle aus dem Jahr 2008 mit dem Ziel, mehrere Golfgrundeigentümer aus dem Regierungsbezirk Schwaben zum Erfahrungsaustausch an einen Tisch zu bringen. 2011 fand schließlich die erste ordentliche Versammlung statt. Auf Grund der sehr positiven Resonanz waren sich alle Teilnehmer einig, an der Idee weiter zu arbeiten und regelmäßig Tagungen anzubieten. Eine Arbeitsgruppe aus Richard Rinderle, Dirk Grube (GP Westerhart) und Klaus Schönberger (GP Bad Wörishofen) schufen hierfür die Grundlagen. Seither wuchs die Zahl der Interessierten, zunächst mit Fokus auf den Regierungsbezirk Schwaben und dem oberbayrischen Raum, stetig an, mittlerweile auch mit Teilnehmern aus Norddeutschland.

Im Jahr 2012 trat der Gründer der Interessengruppe Richard Rinderle aus alters- und gesundheitlichen Gründen zurück.

Als Nachfolger wurden Klaus Schönberger vom GP Bad-Wörishofen (Sprecher), Dirk Grube vom GP Memmingen und Tassilo Perras vom GP Bad-Tölz gewählt. Gleichzeitig wurde von Armin Schönberger (GP Bad Wörishofen) der neue Internet Auftritt www.golfgrund.de gestaltet.

2016 wurden Klaus Schönberger zum Vorstand, Dirk Grube und Albertus Hauser zu stellv. Vorständen der Interessengemeinschaft Golfgrund berufen.

Auf der Herbsttagung 2017 wurde Klaus Schönberger zum 1. Präsidenten der Interessengemeinschaft Golfgrund gewählt.

Neuer Präsident seit der Herbsttagung 2018 ist Herr F. Leichtle. Gleichzeitig wurde Klaus Schönberger einstimmig zum Ehrenpräsidenten der Interessengemeinschaft Golfgrund ernannt.

Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Email an:  info[at]golfgrund[dot]de